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AGB

Unsere AGB als PDF

  1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Gegenüber Vollkaufleuten und gleichgestellten Personen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für folgende Verträge, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bedarf.
    Der Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen unserer Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
  2. Plakatformate
    (1) Die Plakatformate entsprechen den vom deutschen Normenausschuss für Papierformte festgelegten Normen (DIN 683). Die Maße werden in der Reihenfolge Breite x Höhe (B x H) angegeben.
    (2) Das Plakatgrundmaß ist DIN A1 (59x84cm). Alle größeren Plakatformate ergeben sich aus dem Mehrfachen des Grundmaßes. Kleinere DIN Formate bei der Tafelplakatierung werden wie DIN A1 Plakate behandelt. Werden kleinere DIN- Formate angenommen, ist dies in der Preisliste ausgewiesen.
    (3) 18/1 Großflächenplakate und City – Light – Poster werden gesondert ausgewiesen.
  3. Angebot und Annahme
    (1) Unsere Angebote sind freibleibend.
    (2) Gegenüber Vollkaufleuten oder gleichgestellten Personen sind Bestellungen für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen.
    (3) Die verbindliche Annahme eines Auftrages kann das Anschlagunternehmen auch per Mail bestätigen. Eine unterzeichnete Auftragsbestätigung ist nur dann zwingend erforderlich, wenn zusätzliche Leistungen, wie Standortpläne oder Fotodokumentationen in Auftrag gegeben wurden. Großflächenplakate und City – Light – Poster sind davon ausgenommen.
  4. Preise
    Es gelten die bei der Auftragserteilung gültigen Preise. Unsere Preise verstehen sich zzgl. geltender MwSt. Alle Angebote werden gegenüber Vollkaufleuten oder gleichgestellten Personen netto ausgewiesen. Rabatte werden gesondert ausgewiesen.
  5. Konkurrenzausschluss
    Der Ausschluss von Wettbewerben wird nicht zugesichert. Das Anschlagunternehmen verpflichtet sich, Plakate konkurrierender Produkte nach Maßgabe des verfügbaren Raumes nicht unmittelbar aneinander anzugschlagen.
  6. Platzvorschriften
    Platzvorschriften für allgemeine Anschlagstellen (Tafelplakatierung) werden nicht angenommen. Nach Möglichkeit werden Plakate wechselweise gleichgünstig angeschlagen. Bei der Tafelplakatieurng gilt: Freier Aushang. Plakate werden nach Platzmöglichkeit angebracht. Ausgenommen davon sind Litfaßsäulen und 18/1 Großflächenplakate. Hier werden die Standorte im Auftrag ausgewiesen.
  7. Tafelplakatierung
    Tafelplakatierung gehört zur Aussenwerbung und zu den allgemeinen Anschlagstellen.
    (1) Die Laufzeit und der Beginn der Werbung bei privaten Mietplakatflächen (private Stellen) kann vom Kunden nur dann festgelegt werden, wenn ein Tagespreis vereinbart wurde. Bei Stückpreisen sind die KW (Kalenderwochen) ausgewiesen. Hier kann der Aushang flexibel, jedoch min. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, in der jeweiligen KW beginnen. Produktwerbung wird nur in Tagespreisen angeboten.
    (2) Bei privaten Mietflächenstellen ist der späteste Abhang der Plakate 8 Tage nach Veranstaltungsende. Bei Produktwerbung erfolgt der Abhang der Plakate nach der Tageslaufzeit.
    (3) Bei öffentlichen Plakatflächen (genehmigungspflichtig), wird die Aushangdauer von der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder Kommune bestimmt.
  8. Zahlung
    (1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir dazu berechtigt, in unserer 1. Mahnung eine Entschädigungspauschale in Höhe von 7,- EUR zzgl. geltender MwSt. zu veranschlagen.
    (2) Bei Zahlungsverzug sind alle weiteren Folgeaufträge per Vorauskasse zu begleichen. Schadenersatzansprüche behalten wir uns generell vor.
    (3) Bei Auftraggebern/Kunden aus dem Ausland gilt generell 100% Vorauskasse.
    (4) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit kann ebenfalls eine 100 % Vorauskasse vom Kunden verlangt werden.
    (5) Materialbestellung und Druckkosten sind generell vor dem Druck bzw. der Lieferung zur Zahlung fällig.
    (6) Andere Werbemedien der Aussenwerbung, ausser die Tafelplakatierung, sind per Vorauskasse zu zahlen.
  9. Materialanlieferung und Beschaffenheit
    1) Unsere Kunden haben alle Plakate und andere Werbemittel mindestens 5 Werktage vor dem ersten Aushang / Auslage frei Haus an uns zu liefern. Alle Werbemittel sind an die angegebene Lieferadresse zu liefern.
    (2) Lieferzeiten von Druckdaten und Layoutvorlagen sind gesondert ausgewiesen.
    (3) Bei Kunststoffplakaten ist für die Entsorgung eine Rechnungsanschrift zu übersenden.
    (4) Bei Plakaten ist 115g Affichenpapier oder ähnlich zu liefern. Kein Hochglanz- oder Fotopapier.
    (5) Flyer gelten bis Größe DIN A4. Größere Formate werden wie Plakate behandelt.
  10. Gewährleistung
    (1) Eine Gewährleistung des Erfolges einer Werbeaktion lehnen wir hiermit ausdrücklich ab.
    (2) Im Falle höherer Gewalt werden Gewährleistungen nicht übernommen. Für Personen- und Sachschäden kommt das Anschlagsunternehmen nicht auf.
    (3) Die Tafelplakate sind Eigentum des Anschlagsunternehmens, jedoch kann bei Diebstahl der Tafeln oder bei Vandalismus keine Gewährleistung übernommen werden. Unser Tafeln sind auf der Rückseite mit den Buchstaben L M gekennzeichnet bzw. tragen einen Stempel mit dem Logo des Anschlagsunternehmens.
    (4) An privaten Stellen kann nur eine eingeschränkte Gewährleistung gegeben werden.
    (5) Eine faltenfreie Plakatierung der Plakate wird nicht garantiert. Bei anderen Papierarten, ausser Affichenpapier, lehnen wir eine Gewährleistungen gesamt ab.
    (6) Bei 18/1 Großflächenplakaten können sich ggf. einzelne oder gesamte Starttermine des Aushangs um 1 – 3 Tage, aus logistischen Gründen, verschieben. Das ändert aber nichts an der Gesamtlaufzeit einer gebuchten Kampagne. Dokumentationen via Bilddokumentation hat das Anschlagunternehmen nicht vorzulegen. Dies geschieht wenn, dann aus Kulanzgründen. Schadenersatzansprüche durch eine mögliche Verschiebung des Aushangs lehnt das Anschlagunternehmen hiermit ausdrücklich ab.
  11. Ersatzansprüche
    (1) Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Anschlages müssen während der Anschlagszeit geltend gemacht werden und dem Anschlagsunternehmen schriftlich mitgeteilt werden.
    (2) Eine Dokumentation via Standortplan und Fotodokumentation muss das Anschlagsunternehmen nicht führen und vorweisen. Sollte dies vom Kunden verlangt werden, ist dies bei der Auftragserteilung extra schriftlich festzuhalten. Hier werden dann die jeweiligen Dokumentationsarten ausgewiesen. Eine Dokumentation ist kostenpflichtig und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Dazu gelten die jeweilig angegebenen Tagespreise und Stückpreise.
    (3) Eine Werbeaktion kann nicht nachgebessert werden. Nach Erledigung dieser hat der Kunde die Ausführung direkt zu prüfen. Sie gilt dann als abgenommen und unsere Leistung als erfüllt.
    (4) Das Umhängen von Werbeträgern sowie das bekleben durch den Kunden ist untersagt. Hier behalten wir uns Schadenersatzansprüche vor.
    (5) Haftung: Verantwortlich für den Plakataushang ist allein der Kunde/Auftraggeber. Besonders für die jeweiligen Motive auf Werbemedien lehnen wir eine Haftung ab.
    (6) Für Druckfehler kann keinerlei Garantie übernommen werden.
    (7) Für Zerstörung und die Entfernung der Werbeanlagen durch Dritte kann keine Haftung übernommen werden.
    (8) Eine Gewährleistung des vollständigen Werbezeitraums einer Werbeanlage kann nicht garantiert werden.
  12. Auftragskündigung – Stornierung
    (1) Eine Kündigung/Stornierung nach Auftragserteilung ist nicht möglich. Der Aushang der Werbemedien kann nur bei Tafelplakatierungen gestoppt werden.
    (2) Im Falle einer Stornierung hat der Kunde den vollen Rechnungsbetrag als Schadensersatz zu zahlen.
  13. Geltendes Recht und Gerichtsstand
    Für unsere Vertragsbestimmungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Bei allen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht 79713 Bad Säckingen zuständig. Das zuständige Amtsgericht von Mahnsachen bleibt davon unberührt.

Stand: Mai 2021